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  • Zitat von A. rumsfeldi: „"Das Sozialgericht Osnabrück hat mit einem Urteil vom 23.01.2018, Aktenzeichen: S 42 KR 182/16, entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, die Kosten für eine Fettschürzenresektion zu erstatten....." “ Du machst mir Mut, denn ich habe auch keinerlei motorische Einschränkungen oder krankhafte Hautveränderungen (letzteres liegt vielleicht an meinem Hashimoto, welches lt. meinem Endokrinologen für trockenere Haut sorgen soll *kopfkratz*) - howev…