Hallo,
ich habe nächste Woche den vorerst letzen Termin im AZ , wo der Antrag auf Kostenübernahme fertig gestellt wird.
Wielang musstet ihr warten von Abtragsstellung und Zusage von der Krankenkasse?
ich habe mega Angst vor einer Ablehnung
Adipositas24.de
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*Heike* schrieb:
ca. 3 Wochen, aber da gab es noch die 5 Wochen die eingehalten werden mussten, weil sonst die OP als genehmigt gilt.
aufgeben_is_nich schrieb:
Das gilt nur bei Verfahren dir im Leistungskatalog sind. Hier hat es mit einem BSG Urteil eine Rechtsänderung gegeben.*Heike* schrieb:
ca. 3 Wochen, aber da gab es noch die 5 Wochen die eingehalten werden mussten, weil sonst die OP als genehmigt gilt.
BSG schrieb:
begründet die Genehmigungsfiktion keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung.
Sie vermittelt dem Versicherten (nur) eine vorläufige Rechtsposition.
....
Sie muss die Kosten der selbstbeschafften Leistung nämlich auch dann erstatten, wenn nach allgemeinen Grundsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung kein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Versicherte im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung "gutgläubig" war. Gutgläubig war er dann, wenn er weder Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis vom Nichtbestehen des Anspruchs hatte.
...
Die eingetretene Genehmigungsfiktion ist kein Verwaltungsakt und schließt das Verwaltungsverfahren nicht ab. Die Krankenkasse ist deshalb weiterhin berechtigt und verpflichtet, über den Leistungsantrag zu entscheiden. Die durch die Genehmigungsfiktion eröffnete Möglichkeit der Selbstbeschaffung endet, wenn über den materiell-rechtlichen Leistungsanspruch bindend entschieden worden ist oder sich der Antrag anderweitig erledigt hat.Während eines laufenden Widerspruchs- oder Gerichtsverfahrens bleibt das Recht, sich die Leistung selbst zu beschaffen, erhalten, solange der Versicherte gutgläubig ist.
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