suche gerade alle informationen zur antragstellung zusammen, dabei fiel mir auf, daß auch eine bescheinigung vom psychologen vorliegen sollte, indem
KEINE eßstörung attestiert werden sollte.
jetzt bin ich verunsichert.... liegt nicht bei den meisten von uns eine sogenannte eßstörung vor (frust,stress,langeweile...)?
kann mich bitte jemand aufklären, wie diese bescheinigung nun aussehen soll?
mfg
traumfee
KEINE eßstörung attestiert werden sollte.
jetzt bin ich verunsichert.... liegt nicht bei den meisten von uns eine sogenannte eßstörung vor (frust,stress,langeweile...)?
kann mich bitte jemand aufklären, wie diese bescheinigung nun aussehen soll?
mfg
traumfee