Wie hoch wird normalerweise Diabetes beim Antrag auf Schwerbehinderung berücksichtigt. Ist diese Aussage "o.k." ?
Die mit der Gesundheitsstörung Zuckerkrankheit verbundene Einschränkung bedingt keinen GdB von wenistens 10.
Die Berücksichtigung bei der Feststellung des GdB ist daher nicht möglich.
Ich hatte einen (erfolgreichen) Erhöhungsantrag wegen meiner Bandscheibe etc. gestellt, aber Diabetes haben sich nicht bewertet.
Leider klappte das für mich so wichtige Merkzeichen aG nicht. Das wäre für mich bzw. meinem fehlenden Dickdarm so wichtig bzw. das wichtigeste gewesen. Die eigentliche Prozente sind für mich zweitranging, da sie mir als Selbständige sowieso nicht viel bringen.
Begründung:
Selbst wenn man die Behinderung Nr. 1 mit der Gesundheitsstörung Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa vollständig gleichsetzen würde, käme man nicht auf den für die Inanspruchnahme der Parkerleichterungen benötigten Einzel-GdB von 60.
Behinderung 1:
Verdauungsstörungen nach Magenbypassoperationen mit mehreren Fistelungen und Magenbandentfernung, Dumping-Syndrom, Teilverlust des Dickdarms (Kurzdarm-Syndrom) mit Afterschließmuskelschwäche, Lactoseintoleranz, Verlust der Gallenblase, Stoffwechselstörungen, Verwachsungsbeschwerden nach Bauoperationen erfüllen gerade zu eine Einzel-GdB von 50.
Ich bräuchte aber 60 bei 1 Binderung.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Behinderung 2:
RLS, Schmerzsyndrom (Einzel-GdB: 40)
Behinderung 3:
Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, degenerative Veränderungen, Bandscheibenschäden und operierter Bandscheibenschaden, Nervenwurzelreizerscheinungen, Versteifung von Wirbelsäulen-Abschnitten (Einzel-GdB: 30)
Behinderung 4:
Mittelnervendurckschädigung beidseits ... usw. (Einzel-GdB 10) usw.
Wie schon gesagt. Die Gesamt-GdB ist zweitrangig, ich bräuchte aber unbedingt das Merkzeichen aG, wofür ich eine Einzel-Behinderung von Einzel-GdB von 60 benötige.
Die mit der Gesundheitsstörung Zuckerkrankheit verbundene Einschränkung bedingt keinen GdB von wenistens 10.
Die Berücksichtigung bei der Feststellung des GdB ist daher nicht möglich.
Ich hatte einen (erfolgreichen) Erhöhungsantrag wegen meiner Bandscheibe etc. gestellt, aber Diabetes haben sich nicht bewertet.
Leider klappte das für mich so wichtige Merkzeichen aG nicht. Das wäre für mich bzw. meinem fehlenden Dickdarm so wichtig bzw. das wichtigeste gewesen. Die eigentliche Prozente sind für mich zweitranging, da sie mir als Selbständige sowieso nicht viel bringen.
Begründung:
Selbst wenn man die Behinderung Nr. 1 mit der Gesundheitsstörung Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa vollständig gleichsetzen würde, käme man nicht auf den für die Inanspruchnahme der Parkerleichterungen benötigten Einzel-GdB von 60.
Behinderung 1:
Verdauungsstörungen nach Magenbypassoperationen mit mehreren Fistelungen und Magenbandentfernung, Dumping-Syndrom, Teilverlust des Dickdarms (Kurzdarm-Syndrom) mit Afterschließmuskelschwäche, Lactoseintoleranz, Verlust der Gallenblase, Stoffwechselstörungen, Verwachsungsbeschwerden nach Bauoperationen erfüllen gerade zu eine Einzel-GdB von 50.
Ich bräuchte aber 60 bei 1 Binderung.
Lohnt sich ein Widerspruch?
Behinderung 2:
RLS, Schmerzsyndrom (Einzel-GdB: 40)
Behinderung 3:
Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, degenerative Veränderungen, Bandscheibenschäden und operierter Bandscheibenschaden, Nervenwurzelreizerscheinungen, Versteifung von Wirbelsäulen-Abschnitten (Einzel-GdB: 30)
Behinderung 4:
Mittelnervendurckschädigung beidseits ... usw. (Einzel-GdB 10) usw.
Wie schon gesagt. Die Gesamt-GdB ist zweitrangig, ich bräuchte aber unbedingt das Merkzeichen aG, wofür ich eine Einzel-Behinderung von Einzel-GdB von 60 benötige.