Frage zur 5 wochen frist

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Frage zur 5 wochen frist

      Hallo ihr Lieben,
      und zwar haben ich fragen zu der 5 Wochen Frist.
      Habe am 24.9 meinen Antrag auf Kostenübernahme für eine bauchstraffung und bruststraffung persönlich bei der kk abgegeben und mir dieses schriftlich bestätigen lassen.
      Ein paar Tage später war auch ein Brief der kk in der Post auf welchem der 24.9 als eingangsdatum angegeben ist und sie den Fall innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeiten wollen etc.
      Vorletzte Woche bekam ich dann einen Brief mit Einladung zum mdk am 20.10.
      Der Gutachter hat bei diesem Termin ein go für den bauch aber ein no für die Brust gegeben. Er meinte ich werde also eine zu und eine Absage der kk per Post erhalten.. nun aber zur eigentlichen Frage..ist die 5 Wochen Frist nicht schon am 29.10. abgelaufen??wäre somit die Entscheidung des gutachters hinfällig und beide OPs genehmigt?
      Oder hat die kk durch den Termin erneute 5 Wochen zeit?

      Lg Wiebke
    • Also es zählt mit MDK die 5 Wochen Frist ab Eingang Antrag bei der KK. Personalmangel ist kein Grund für Fristverlängerung. Wenn also bis jetzt nix gekommen ist, hat sie KK die Frist verpennt.
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/132567/.png]

      • Anfang 2014 Höchstgewicht --- 185
      • Start präop. Flüssigphase --- 164,15
      • OP-Gewicht --- 156,55
      • Zielgewicht --- unter 75
    • Die Frist ist abgelaufen,das stimmt.
      Allerdings werden die Schreiben der Krankenkassen vor Gericht ja sehr großzügig interpretiert,wie ich letzte Woche am eigenen Leib erfahren mußte.
      Meine Klage vor dem Sozialgericht wegen Fristüberschreitung wurde abgewiesen...weil die Formulierungen der DAK in den Schreiben etwas anders aufgefasst wurden,wie von mir und von Rechtsanwalt T.Werner.
      Berufung läuft.

      Viel Erfolg Dir!

      LG Petra
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]



      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Gute Frage.

      Ich denke prinzipiell ist die Frist verstrichen - Ja

      Allerdings wie Petra schon schrieb, legen Richter bzw die Kassen es sich manchmal auch zurecht und es ist nicht gewiss wenn du klagst. Zudem gab es schon Urteile in denen Kläger verloren haben, weil entschieden war und "nur" noch nicht zugestellt.
      Win Hinweis an deiner Krankenkasse am Montag, das die Frist bereits am xx.xx.yy abgelaufen ist und du nach §xx nun bitte den Bescheid über die dadurch bereits bestehende Genehmigungsfiktion zustellen sollen, kannst du allemal schicken.

      Lg Schooferl
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133426/.png]


      Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun. – Voltaire ...und genau darum muss ich jetzt was tun :waage:
    • Guten Morgen,

      vom Prinzip her ist die Frist verstrichen. Aber ich würde nicht zu früh "schreien". Habe schon Urteile gelesen, wo Kläger verloren haben. Denn Entscheidung stand, nur Zustellung war verzögert. Alles nicht einfach.

      Drücke dir alle Daumen!

      Liebe Grüße
      Nicki
    • Danke schon mal für die antworten, ich werde es wohl so machen das ich erstmal abwarte bis von der kk was kommt,damit ich wenigstens was für den bauch in der Hand habe. Wenn die Absage für die Brust aber nicht vor dem 29.10 datiert ist kann ich ja dann theoretisch der kk einen Brief schicken mit dem hinweis das die Frist verstrichen ist und ich laut Paragraphen sowieso ebenfalls um die Zusage bitte oder was meint ihr?