Hallo ihr Lieben,
und zwar haben ich fragen zu der 5 Wochen Frist.
Habe am 24.9 meinen Antrag auf Kostenübernahme für eine bauchstraffung und bruststraffung persönlich bei der kk abgegeben und mir dieses schriftlich bestätigen lassen.
Ein paar Tage später war auch ein Brief der kk in der Post auf welchem der 24.9 als eingangsdatum angegeben ist und sie den Fall innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeiten wollen etc.
Vorletzte Woche bekam ich dann einen Brief mit Einladung zum mdk am 20.10.
Der Gutachter hat bei diesem Termin ein go für den bauch aber ein no für die Brust gegeben. Er meinte ich werde also eine zu und eine Absage der kk per Post erhalten.. nun aber zur eigentlichen Frage..ist die 5 Wochen Frist nicht schon am 29.10. abgelaufen??wäre somit die Entscheidung des gutachters hinfällig und beide OPs genehmigt?
Oder hat die kk durch den Termin erneute 5 Wochen zeit?
Lg Wiebke
und zwar haben ich fragen zu der 5 Wochen Frist.
Habe am 24.9 meinen Antrag auf Kostenübernahme für eine bauchstraffung und bruststraffung persönlich bei der kk abgegeben und mir dieses schriftlich bestätigen lassen.
Ein paar Tage später war auch ein Brief der kk in der Post auf welchem der 24.9 als eingangsdatum angegeben ist und sie den Fall innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeiten wollen etc.
Vorletzte Woche bekam ich dann einen Brief mit Einladung zum mdk am 20.10.
Der Gutachter hat bei diesem Termin ein go für den bauch aber ein no für die Brust gegeben. Er meinte ich werde also eine zu und eine Absage der kk per Post erhalten.. nun aber zur eigentlichen Frage..ist die 5 Wochen Frist nicht schon am 29.10. abgelaufen??wäre somit die Entscheidung des gutachters hinfällig und beide OPs genehmigt?
Oder hat die kk durch den Termin erneute 5 Wochen zeit?
Lg Wiebke