Ich hätte mal eine Frage - Interesserhalber.
Ich habe irgendwo gelesen, dass in den SG3 Richtlinien zur bariatrischen OP schon die Notwendigkeit einer WHO-Übernahme durch die KK besteht.
Hat jemand dazu neuere Erkenntnisse? In wie fern ist das denn Durchsetzbar? Gibt es Einschränkungen? Beispielsweise eine Gewichtsgrenze...?!
Was haltet ihr allgemein von dieser Regelung?
Ich habe irgendwo gelesen, dass in den SG3 Richtlinien zur bariatrischen OP schon die Notwendigkeit einer WHO-Übernahme durch die KK besteht.
Hat jemand dazu neuere Erkenntnisse? In wie fern ist das denn Durchsetzbar? Gibt es Einschränkungen? Beispielsweise eine Gewichtsgrenze...?!
Was haltet ihr allgemein von dieser Regelung?
LG
Riena
OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
Höchstgewicht 136,6 kg
Minimizer Op: 5. Oktober 2017
1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
Riena
OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
Höchstgewicht 136,6 kg
Minimizer Op: 5. Oktober 2017
1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg