Neue SG3 Richtlinien und WHOs

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    • Neue SG3 Richtlinien und WHOs

      Ich hätte mal eine Frage - Interesserhalber.

      Ich habe irgendwo gelesen, dass in den SG3 Richtlinien zur bariatrischen OP schon die Notwendigkeit einer WHO-Übernahme durch die KK besteht.

      Hat jemand dazu neuere Erkenntnisse? In wie fern ist das denn Durchsetzbar? Gibt es Einschränkungen? Beispielsweise eine Gewichtsgrenze...?!

      Was haltet ihr allgemein von dieser Regelung?
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • Guten Morgen Riena,

      ich finde dieses Thema auch sehr interessant, da ich mich damit in der nahen Zukunft auch auseinandersetzen muss. Habe direkt mal geschaut in den Richtlinien und diese auch angehängt. Ab Seite 110 ist es klar definiert. So ist es auch klar beschrieben, dass man sein Zielgewicht erreicht haben sollte und dies mindestens ein halbes Jahr gehalten hat, aber auch die Möglichkeit der OP bei noch erheblichem Übergewicht.

      Bin mal gespannt, was für Erfahrungen hier zusammenkommen. Eine Gute Idee!! Die Regelung finde ich an und für sich gut, wobei jeder Mensch ein anderes Empfinden hat.

      LG
      Yve
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      Anfangsgewicht 120 kg / 06.08.2018 Magenbypass-OP mit 114 kg / Größe: 164 cm

      [Blockierte Grafik: https://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/126499/.png]
    • Das sehe ich ganz genau so - es muss die medizinische Notwendigkeit vorliegen - also im Prinzip genau das gleiche wie bisher.
      Außerdem sind die Leitlinien kein Gesetz - also die Krankenkassen "sollten" danach handeln - müssen aber nicht
      Liebe Grüße von Gaugele


      Erstgespräch 19.07.2012 mit 186 kg >>> Schlauchi-OP 20.02.2013 mit 169,5 kg >>> BDS 23.01.2015 mit 90 kg
      Mein OP-Bericht Mein OP Bericht Schlauchi am 20.02.2013
    • ja, natürlich muss eine medizinische >Indikation vorliegen.

      Das die Richtlinien kein Gesetz ist, ist klar. Aber da die KK sich ja an der Erarbeitung der Richtlinien beteiligen und es einen großen Konsens gibt mit diesen Vorgaben sollte sie sich meiner Meinung nach doch auch dran halten. Es ist halt wie bei den Adipositas-OPs. Es gibt die Richtlinien, man erfüllt alle Vorgaben nach Richtlinien und trotzdem wurde noch vor 2 1/2 Jahren fast alles abgelehnt. Heute sind die Richtlinien bei fast jeder KK be- und anerkannt.
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • Ja ? Also bei uns in der SHG erleben wir die unterschiedlichsten Interpretationen mit verschiedensten Ergebnissen. Ich empfinde die Sache immer noch als reine Willkür. Nur, dass gerade in Bayern ganz viele Kliniken auf eigene Faust operieren und hinterher von der KK einfordern wird vielleicht unter dem Gesichtspunkt dann akzeptiert. Drauf verlassen, dass sie es akzeptieren kann man sich leider nicht.
      Liebe Grüße von Gaugele


      Erstgespräch 19.07.2012 mit 186 kg >>> Schlauchi-OP 20.02.2013 mit 169,5 kg >>> BDS 23.01.2015 mit 90 kg
      Mein OP-Bericht Mein OP Bericht Schlauchi am 20.02.2013
    • gaugele schrieb:

      Außerdem sind die Leitlinien kein Gesetz - also die Krankenkassen "sollten" danach handeln - müssen aber nicht
      Nein, das nicht aber im Zweifel ist es sehr wahrscheinlich das sich die Gerichte an den Leitlinien orientieren, deshalb haben die Kassen vor Gericht schlechte Chancen wenn sie es nicht tun.
      Das kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen. Ich habe meine KK verklagt und gewonnen. Die Richterin hat sich in ihrer Urteilsbegründung auf die Leitlinien bezogen, und die KK ist (vermutlich deshalb) nicht in Berufung gegangen.

      Wenn eine KK das dauerhaft macht, wird das ganz schön teuer, aber da die meisten eine Klage scheuen, fahren die Kassen anscheinend noch gut damit berechtigte Ansprüche ab zu lehnen.

      Wie gesagt das Problem dabei ist die medizinische Notwendigkeit nach zu weisen, denn auch die Leitlinien lassen Interpretationsspielraum.
      Nicht jeder Fall ist eindeutig, auch wenn es auf den ersten Blick so erscheint.

      Wichtig ist nicht gleich auf zu geben, und für sein Recht zu kämpfen!
      Wer nicht kämpft hat schon verloren!
      Liebe Grüße Laelia