Gutachten von Klinik - Krankenkasse ("falsche Adresse")?

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    • Gutachten von Klinik - Krankenkasse ("falsche Adresse")?

      Hallöchen ihr Lieben :hallo:

      Hab mein Erstgespräch + Unterlagen durchsicht nun auch hinter mir :freu:
      Der Doktor meinte, er mache mir das Gutachten fertig und ich habe es dann in 2-3 Wochen... Nunja, er meinte wohl 2-3 Tage... Hatte am 10.04. den Termin und heute direkt das Gutachten vom Doktor... :thumbsup:
      Nun kann ich alle meine Unterlagen an die Krankenkasse schicken :yippieh:

      Ich komme aus der Nähe von Hildesheim (bei Hannover) und möchte mich in Friesoythe (Oldenburg) operieren lassen. Der Doktor hat ein Schreiben an die Krankenkasse (AOK) beigelegt... Allerdings steht dort die AOK Oldenburg... Ist das richtig? Ich dachte nämlich ich müsste es hier bei mir bei der KK abgeben... ?(

      Hab schon versucht jemanden telefonisch zu erreichen... Ist freitags aber unvorteilhaft. Versuche es Montag nochmal, aber vielleicht hat jemand ja das selbe "Problem"?

      :danke1:
    • Nimm das Schreiben, und gib es einfach bei deiner KK daheim ab. Und wenn du clever bist, machst das kurz vor Ostern - da sind erfahrungsgemäß viele im Urlaub (sind ja glaub ich auch gerade Ferien).
      Dann läuft die Frist schon und die Chance, dass die KK die Frist verbummelt, steigt ;)
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/136170/.png]

      Op-Gewicht (07.11.): 137,0 kg
      Gewicht (10.11.) : 139,0
    • Warum hast du es denn nicht an deine AOK gegeben? Wenn die Genehmigung durch ist kannst du dir ein Krankenhaus aussuchen. So stand es zumindest bei mir im Schreiben der AOK.

      Bei lief es so ab:

      Gutachten im Henri in Hannover erstellen lassen, dann in Hannover diverse Untersuchungen gehabt und dann kam natürlich, nachdem alles durch war mit Ernährungsberatung und Untersuchungen die Absage der AOK. Nach Widerspruch kam eine zusage und in der Zusage stand ich darf mir ein Krankenhaus aussuchen.

      Im Nordstadt Krankenhaus in Hannover wollte man nur die Ergebnisse der Magenspiegelung und das Schreiben der AOK.
      Lasse mich aber dennoch nun im Henri operieren weil ich dort einen früheren Termin bekam.
    • Krikedol schrieb:

      Nimm das Schreiben, und gib es einfach bei deiner KK daheim ab. Und wenn du clever bist, machst das kurz vor Ostern - da sind erfahrungsgemäß viele im Urlaub (sind ja glaub ich auch gerade Ferien).
      Dann läuft die Frist schon und die Chance, dass die KK die Frist verbummelt, steigt ;)
      Jip, sind derzeit Ferien... Gute Idee, dann gebe ich es direkt Montag ab. Danke für den Tipp :thumbsup:
    • Tamiko schrieb:

      Innerhalb der AOK wird die Post auch weitergeleitet, wenn es an die falsche Adresse ging. Das sollte dann auf jeden Fall ankommen.
      Noch habe ich ja nix versandt. Geht halt nur darum, dass die Klinik an die AOK in Oldenburg adressiert hat, ich aber aus Hildesheim komme und mich nun Frage ob die AOK Oldenburg meine Unterlagen bearbeiten kann, wenn ich gar nicht aus dem Umkreis komme... ?(
    • Svennie schrieb:

      Warum hast du es denn nicht an deine AOK gegeben? Wenn die Genehmigung durch ist kannst du dir ein Krankenhaus aussuchen. So stand es zumindest bei mir im Schreiben der AOK.

      Bei lief es so ab:

      Gutachten im Henri in Hannover erstellen lassen, dann in Hannover diverse Untersuchungen gehabt und dann kam natürlich, nachdem alles durch war mit Ernährungsberatung und Untersuchungen die Absage der AOK. Nach Widerspruch kam eine zusage und in der Zusage stand ich darf mir ein Krankenhaus aussuchen.

      Im Nordstadt Krankenhaus in Hannover wollte man nur die Ergebnisse der Magenspiegelung und das Schreiben der AOK.
      Lasse mich aber dennoch nun im Henri operieren weil ich dort einen früheren Termin bekam.
      Noch habe ich gar nix abgegeben... Montag werde ich es einfach hier bei mir vor Ort abgeben :rolleyes:

      Habe nun auch alles hinter mir. Termine, MMK usw. Muss nun alles zur KK schicken und abwarten...

      Darf ich Fragen, wieso erst eine Absage kam? Und wielange hast du nach dem Wiederspruch auf die Zusage gewartet?
    • Die Absage kam, weil die AOK der Meinung war, ich mache zu wenig Sport. Dies stimmte auch. Ich habe wegen Knieproblemen null Sport gemacht und war damit aber auch nicht wirklich beim Arzt. Die AOK wollte einen Nachweis haben von einem Fitnesstrainer oder was auch immer, dass ich Sport mache.
      Jedoch musst du nichts nachweisen wenn du dies in Eigenregie machst mit z.B. "Walking".

      Es hat bei mir bestimmt um die 6 Wochen gedauert nach dem Widerspruch. Ich rief bei der AOK an und lustigerweise kam nach dem Anruf, weniger Tage später, der Brief der AOK mit der Kostenübernahme.

      Nach dem Brief ging es sehr, sehr schnell. Ich bekam im Henri nach 4 Tagen einen Termin zur Besprechung und der OP Termin ist nun am 30.04.19
      Im Nordstadt Krankenhaus wäre die OP am 14.05.19 gewesen.

      Hoffe bei dir im Krankenhaus in OL wird es dann auch zeitnah sein :)
    • Svennie schrieb:

      Die Absage kam, weil die AOK der Meinung war, ich mache zu wenig Sport. Dies stimmte auch. Ich habe wegen Knieproblemen null Sport gemacht und war damit aber auch nicht wirklich beim Arzt. Die AOK wollte einen Nachweis haben von einem Fitnesstrainer oder was auch immer, dass ich Sport mache.
      Jedoch musst du nichts nachweisen wenn du dies in Eigenregie machst mit z.B. "Walking".

      Es hat bei mir bestimmt um die 6 Wochen gedauert nach dem Widerspruch. Ich rief bei der AOK an und lustigerweise kam nach dem Anruf, weniger Tage später, der Brief der AOK mit der Kostenübernahme.

      Nach dem Brief ging es sehr, sehr schnell. Ich bekam im Henri nach 4 Tagen einen Termin zur Besprechung und der OP Termin ist nun am 30.04.19
      Im Nordstadt Krankenhaus wäre die OP am 14.05.19 gewesen.

      Hoffe bei dir im Krankenhaus in OL wird es dann auch zeitnah sein :)
      Ich gehe auch in kein Fitnessstudio, habe also auch keinen Fitnesstrainer...

      Mache alles selbst... Walken, schwimmen, Spazieren gehen mit dem Hund, Crosstrainer zu Hause...
      Fürs schwimmen hab ich die Belege aufgehoben u. eine Bestätigung erhalten, dass ich wie angegeben dort war... Fürs Walken oder mit dem Hund spazieren gehen habe ich ein Schrittzähler-Protokoll beigefügt... Freunde und meine Eltern können das alles auch bestätigen und z. B. meine Mutter kam auch öfter mit...

      Habe trotzdem angst, dass es deswegen abgelehnt wird, weil die der Meinung sind ich müsse in ein Fitnessstudio... :/

      Klingt auf jeden Fall gut bei dir! Glückwunsch zur Zusage und dass es doch nich alles schnell geklappt hat :yippieh:
    • Wer schreibt dir vor, dass du ein Fitnessstudio besuchen musst....Deine Freunde oder Familie werden wohl kaum als Zeuge geeignet sein, sollten sie da evtl einen Eid ableisten. :334: Ich habe auch Protokoll mit einem Schrittzähler geführt, zusätzlich - nachdem ich mein MMK abgeleistet hatte.. ohne irgendwelche Bemerkungen durch die KK.
    • Sigrada schrieb:

      Wer schreibt dir vor, dass du ein Fitnessstudio besuchen musst....Deine Freunde oder Familie werden wohl kaum als Zeuge geeignet sein, sollten sie da evtl einen Eid ableisten. :334: Ich habe auch Protokoll mit einem Schrittzähler geführt, zusätzlich - nachdem ich mein MMK abgeleistet hatte.. ohne irgendwelche Bemerkungen durch die KK.
      Ich habe von meiner Krankenkasse (AOK) ein Zettel erhalten, wo drauf steht, was die so an Unterlagen brauchen... War alles identisch mit den Anforderungen der Klinik, außer halt der Sport im Fitnessstudio oder bzw. Mit einem Sporttherapeuten o. A.

      Hab ich aber nicht... :/
      Hab nur meine selbstgeführten Unterlagen und Nachweise ^^
    • Falls die KK deine sportlichen Tätigkeiten nicht annehmen, besorge dir ein Rezept über Reha-Sport von deinem Hausarzt. Ich konnte die genehmigten Therapiestunden im Bewegungsbad und bei einer spezieller Gymnastik - in einer Pysiotherapie-Praxis, absolvieren.
    • Damit hat es bei mir funktioniert:

      Quellcode

      1. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
      2. § 1 Solidarität und Eigenverantwortung
      3. Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
    • Der Abschnitt im Widerspruch sah bei mir so aus:


      Svennie schrieb:


      Aufgrund meiner Bewegung, die ich täglich absolviere, kann ich ihre Ablehnung der Kostenübernahme nicht nachvollziehen.
      Wie sie meinem Bewegungsprotokoll entnehmen können, walke ich mehrmals die Woche und dies Sogar auf der Arbeit in den Pausenzeiten.
      Eigenverantwortung Laut §1 SGB V ist sehr wohl möglich und ich komme sogar auf mind. 2,5 bis 3 Stunden die Woche.